DVD-Inkasso vermittelt zwischen Ihnen und Ihrem Gläubiger – also dem Unternehmen, dem Sie Geld schulden. Unser Ziel ist es, mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung zu finden, um ein unangenehmes gerichtliches
Verfahren mit hohen Kosten zu vermeiden.
Sollte Ihnen die Begleichung des gesamten Betrages jetzt nicht möglich sein,
können Sie auch einfach einen Teilbetrag bezahlen.
Falls Sie eine längerfristige Ratenvereinbarung wünschen,
nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Alle Unternehmen und Finanzinstitute haben die Situation, dass ein Teil ihrer Rechnungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt wird. Kunden erhalten dann zunächst Mahnungen. Wenn trotz des Mahnverfahrens keine Zahlungen erreicht werden, beauftragen die Unternehmen Inkassodienstleister wie z.B. die DVD. Diese versuchen mit dem Kunden in Kontakt zu treten und eine einvernehmliche Lösung für die ausstehende Forderung zu finden. Sollte dabei keine Zahlungsvereinbarung erreicht werden, dürfen Inkassounternehmen auch Maßnahmen wie z.B. das gerichtliche Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung einleiten.
Jedes seriöse Inkassounternehmen in Deutschland muss sich nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bei der zuständigen Behörde registrieren (in der Regel dem örtlichen Landes- oder Oberlandesgericht) und im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein. Die Zulassung als registrierter Rechtsdienstleister ist unter anderem an die Eignung, Zuverlässigkeit sowie theoretische und praktische Sachkunde der handelnden Personen im Unternehmen gebunden. Sie können diese Zulassung jederzeit im Internet im Rechtsdienstleistungsregister überprüfen. Die Mehrzahl der deutschen Inkassounternehmen ist zusätzlich im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) organisiert. Der BDIU stellt hohe Anforderungen an alle Mitglieder hinsichtlich rechtmäßigem Verhalten, Seriosität und Transparenz im Umgang mit Konsumenten. Weitere Infos und alle Mitglieder des Verbandes finden Sie unter www.inkasso.de.
Zahlungen an die DVD sollten auf das in Ihrem Inkassoschreiben genannte Konto geleistet werden. Sollte Ihnen dieses Schreiben nicht mehr vorliegen, können Sie Ihre Zahlungen auf unser Konto mit der IBAN: DE60 3701 0050 0157 0045 00 überweisen. Geben Sie dabei jedoch unbedingt unser Aktenzeichen im Verwendungszweck an, da sonst eine richtige Zuordnung Ihrer Zahlung nicht gewährleistet werden kann. Sollte Ihnen auch unser Aktenzeichen nicht mehr bekannt sein, können Sie dieses über info@dvdkoeln.de anfragen. Bitte geben Sie dabei zum Abgleich Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre aktuelle Anschrift und den Namen des Unternehmens an, das eine Forderung gegen Sie hält. Sie finden alle Bezahlmöglichkeiten in unserem Serviceportal .
Sie haben eine Dienstleistung oder ein Finanzprodukt gegen Bezahlung bei einem Unternehmen erworben, das bislang keinen Zahlungseingang von Ihnen erhalten und daher die DVD mit dem Einzug der offenen Forderung beauftragt hat. Die wichtigsten Details dazu finden Sie direkt im Betreff unseres Schreibens. Bitte bezahlen Sie die offene Forderung an die angegebene Kontonummer der DVD und geben Sie das dazugehörige Aktenzeichen an. Wir sind jetzt Ihr Ansprechpartner für alle Fragen in dieser Angelegenheit.
Wenn Sie direkt an unseren Auftraggeber – also dem Unternehmen, dem Sie Geld schulden – statt an die DVD bezahlen besteht die Gefahr, dass die Zahlung nicht richtig zugeordnet werden kann und deswegen die Inkassomaßnahmen fortgesetzt werden. Bitte bezahlen Sie die offene Forderung nur an die angegebene Kontonummer der DVD und geben Sie das dazugehörige Aktenzeichen an. Wir sind jetzt Ihr Ansprechpartner für alle Fragen in dieser Angelegenheit.
Diese sind für seriöse Inkassounternehmen wie die DVD gesetzlich genau geregelt. Wenn Sie eine Rechnung nicht zu dem vereinbarten Zahlungszeitpunkt bezahlt und auch auf eine Mahnung des Unternehmens nicht reagiert haben, kommen Sie in Verzug. Gemäß §§ 286, 280 BGB hat der Gläubiger der Rechnung – Ihr Vertragspartner – in diesem Fall einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm durch den Zahlungsverzug entstanden ist. Dazu zählen auch Kosten, die z.B. durch die Beauftragung von spezialisierten Partnern wie Anwälten oder Inkassounternehmen entstehen. Die Höhe, der einem Gläubiger für die Beauftragung eines Inkassounternehmens zu ersetzenden Verzugsschaden ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Nach § 4 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) ist der Verzugsschaden für die Beauftragung eines Inkassounternehmens auf die Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zustehenden Vergütung begrenzt. Wir rechnen unsere Tätigkeit entsprechend den Gebührensätzen des RVG ab.
Viele Schuldner machen schwierige Zeiten durch – wir finden mit Ihnen eine Lösung, z.B. eine Ratenzahlung. Kontaktieren Sie uns unter 0511 357 776 10 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@dvdkoeln.de oder einen Brief an DVD GmbH & Co. KG, Luxemburger Str. 82-86 in 50354 Hürth
Den Kopf in den Sand zu stecken ist keine Lösung. Sollten Sie nicht auf unser Schreiben und weitere Kontaktversuche reagieren, müssen Sie mit der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens rechnen. Je länger der Inkassoprozess andauert, desto mehr Kosten kommen auf Sie zu. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, frühzeitig zu reagieren, um mit unseren Mitarbeitenden eine schnelle und gütliche Einigung zu erzielen und unnötige Kosten für Sie zu vermeiden.
Diese Informationen helfen uns sehr, mit Ihnen eine passende Zahlungsstrategie für Ihre Verbindlichkeiten zu entwerfen und die Tilgung für Sie realistisch und machbar zu gestalten. Hier können Sie sich das Formular nochmals ansehen bzw. herunterladen: Download Selbstauskunftsformular
Bei Fragen und Anliegen jeder Art, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Sie erreichen uns per Telefon, E-Mail, Fax oder über unser Kontaktformular.
Bei Fragen und Anliegen jeder Art, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Sie erreichen uns per Telefon, E-Mail, Fax oder über unser Kontaktformular.